Steuerberatung für Unternehmen & Privatpersonen

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Steuerberatung
für Unternehmen 
& Privatpersonen

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Steuerberatung lohnt sich für Jeden. Als Unternehmen, als Verein oder auch als arbeitende Privatperson haben Sie immer mit Kontakt dem Finanzamt. In vielen Fällen sind Sie verpflichtet, Erklärungen zu erstellen oder Jahresberichte offenzulegen. Das Finanzamt spricht eine ganz eigene Sprache: Wer – auch unwissend –  einen Fehler macht, wird unter Umständen steuerrechtlich bestraft. Als Experten für Steuerberatung und mit einer Juristin im Haus, sind wir Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Steuern.  Im Anhang finden Sie unser Leistungsspektrum in der Steuerberatung für Unternehmen und der Steuerberatung für Privatpersonen.

Leistungen
im Detail

Jahresabschlüsse

Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater mit den zugehörigen Steuererklärungen:

Ob für Unternehmen, Selbstständige oder Vereine: Der Jahresabschluss ist die wichtigste Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast. Als Steuerberater erstellen wir Ihnen eine Bilanz- und Gewinnermittlung sowie anhand dessen die Körperschaft-, Gewerbe- und/oder die Umsatzsteuererklärung. Unterjährig oder einmalig im Jahr übergeben Sie uns alle wichtigen Unterlagen, die uns helfen, für Sie steueroptimal zu arbeiten. Dabei greifen wir auf Tools aus unserem Rechnungswesen zurück oder arbeiten mit der vorhandenen Datenordnung in Ihrem Unternehmen. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sorgen dafür, dass wir alle möglichen Kniffe kennen, um das beste Ergebnis für Sie zu erreichen.

Betreuung bei Betriebsprüfungen

Betreuung bei Betriebsprüfungen durch Steuerberater / Juristin

Das Finanzamt ist anspruchsvoll und niemand empfindet die Tage als angenehm, in denen die Betriebsprüfer ins Unternehmen kommen und die Buchhaltung prüfen. Wir sorgen dafür, dass die Betriebsprüfung Ihres Unternehmens unkompliziert vonstatten geht. Dabei ist es möglich, die Prüfer in unsere Kanzlei zu bitten: So findet eine Prüfung außerhalb Ihrer Räumlichkeiten statt und hält den alltäglichen Betrieb nicht auf. Jahrelange Erfahrungen helfen uns im Umgang mit Betriebsprüfern: Vertrauen Sie uns als Experten.

Einkommensteuererklärung

Erstellung von Einkommensteuererklärungen durch Steuerberater:

Die Erstellung der Einkommensteuererklärung ist für jeden Arbeitnehmer relevant, da in der Regel immer Kosten und Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Die Themenfelder der Einkommensteuer sind breitgefächert. Wir verfügen über die notwendigen Kenntnisse, um Ihre Erklärung für Sie steueroptimal anzufertigen.

Verfahrensdokumentation

Verfahrensdokumentation für Unternehmen durch unser komplettes Team

Für die Prüfung der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit ist nach den GoBD eine aussagefähige und aktuelle Verfahrensdokumentation notwendig, die alle System- bzw. Verfahrensänderungen inhaltlich und zeitlich lückenlos dokumentiert. Die Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation existiert grundsätzlich unabhängig von der Größe oder Komplexität des Unternehmens, seines IT-gestützten Buchführungssystems sowie der dabei verwendeten Hard- und Software. Sie ist somit essenziell. Betriebe müssen die Dokumentation zur Kassenführung seit dem 01.01.2018 jederzeit griffbereit haben – Stichwort: Kassennachschau!

Vertretung vor den Finanzbehörden

Vertretung vor den Finanzbehörden

Vor der Stadt und der Gemeinde oder vor dem Finanzamt: Wir kämpfen um Ihr Recht. In unserer täglichen Arbeit erleben wir, dass 30 bis 40 Prozent der Steuerbescheide fehlerhaft sind. Als Kanzlei prüfen wir nicht nur die Steuerbescheide unserer Mandaten, sondern legen auch, wenn notwendig, Widersprüche oder Einsprüche ein und verfolgen die Belange des Mandaten bis zum Finanzgericht.

Vertretung vor dem Finanzgericht

Vertretung vor dem Finanzgericht durch Steuerberater / Juristin

Immer wieder erleben wir es in unserer Kanzlei, dass Uneinigkeiten mit der Finanzbehörde auftreten. Dann stehen wir an Ihrer Seite: Bei fehlendem Konsens oder im Streitfall übernehmen wir in Ihrem Sinne die Vertretung vor dem Finanzgericht oder der Finanzbehörde. Mit mehr als 20 Jahre Berufserfahrung wissen wir, welche Strippen wir ziehen müssen und wie wir das Beste für Sie erreichen können: Wir erledigen Erörterungstermine für Sie und wickeln Anträge, Einsprüche und Klagen für Sie ab. Dabei immer im Fokus: Ein gewissenhaftes Vorgehen, das auf einer hohen, langjährig gewachsenen Fachkompetenz beruht.

Unternehmensumwandlung

Beratung bei der Rechtsformwahl und Unternehmenswandlung:

Wer sich selbstständig machen möchte, ist damit konfrontiert, eine Rechtsform zu finden, die zu ihm passt. Dabei beraten wir Sie gerne, denn nicht jede Rechtsform eignet sich für jeden Selbstständigen. Ein risikobehaftetes Einzelunternehmen, zum Beispiel ein Lieferant oder Hersteller, bringt andere Haftungsrechte mit sich als ein Dienstleistungsunternehmen: Die Rechtsform ist branchenabhängig und auch eine Typfrage. Wir beraten Sie gerne vor der Selbstständigkeit und unterstützen Sie auch bei der Unternehmensumwandlung im Rahmen von Veränderungen innerhalb des schon bestehenden Unternehmens.

Steuerplanung & Gestaltung

Steuerplanung & Gestaltung:

Ob beim Hauskauf, der Hochzeit oder der Familienplanung: In vielen Lebensphasen ist es sinnvoll, sich auch steuerlich auf ein Lebensereignis vorzubereiten, denn oft können so dauerhaft Steuern gespart oder Resourcen genutzt werden. Wir helfen Ihnen bei der Planung.

Erbschaft & Schenkungssteuer

Erbschaft & Schenkungssteuer im Steuerrecht: Beratung und Erklärung:

Wenn Sie beerbt werden, verlangt das Finanzamt eine dementsprechende Erbschaftsteuererklärung. Diese fertigen wir gerne für Sie an und versuchen, alle steuerlichen Vorteile wirksam zu machen. Sollte der Freibetrag überschritten werden, bringt auch eine Schenkung steuerrechtliche Folgen mit sich. Gerne beraten wir Sie zum Thema Erbschaft und Vermächtnis: Wann macht es Sinn eine Schenkung durchzuführen, wie können Sie im Alter bestmöglich steuerlich von Ihrem Vermögen profitieren und wie planen Sie Ihre Steuer optimal. Wir beraten Sie gerne.